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   OLG Hamm, 11.11.1992 - 6 WF 440/92   

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https://dejure.org/1992,5192
OLG Hamm, 11.11.1992 - 6 WF 440/92 (https://dejure.org/1992,5192)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.11.1992 - 6 WF 440/92 (https://dejure.org/1992,5192)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. November 1992 - 6 WF 440/92 (https://dejure.org/1992,5192)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Scheidung; Unterhaltshöhe; Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Unterhaltsverpflichteten; Wechsel des Wirtschaftssystems durch Ende des DDR-Regimes

Papierfundstellen

  • FamRZ 1993, 972
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.02.1987 - IVb ZR 20/86

    Berücksichtigung späterer Einkommenssteigerungen bei Bemessung des nachehelichen

    Auszug aus OLG Hamm, 11.11.1992 - 6 WF 440/92
    Später eingetretene Umstände haben nur dann Einfluss auf die Unterhaltshöhe, wenn sie mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten waren und wenn diese Erwartung die ehelichen Lebensverhältnisse bereits mitgeprägt hat (BGH, NJW 1987, 58 ; 1987, 1555; 1988, 2034).
  • BGH, 16.03.1988 - IVb ZR 40/87

    Unterhalt bis zur Erlangung angemessener Erwerbstätigkeit; Berücksichtigung der

    Auszug aus OLG Hamm, 11.11.1992 - 6 WF 440/92
    Später eingetretene Umstände haben nur dann Einfluss auf die Unterhaltshöhe, wenn sie mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten waren und wenn diese Erwartung die ehelichen Lebensverhältnisse bereits mitgeprägt hat (BGH, NJW 1987, 58 ; 1987, 1555; 1988, 2034).
  • BGH, 23.04.1986 - IVb ZR 34/85

    Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nach der Scheidung

    Auszug aus OLG Hamm, 11.11.1992 - 6 WF 440/92
    Später eingetretene Umstände haben nur dann Einfluss auf die Unterhaltshöhe, wenn sie mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten waren und wenn diese Erwartung die ehelichen Lebensverhältnisse bereits mitgeprägt hat (BGH, NJW 1987, 58 ; 1987, 1555; 1988, 2034).
  • OLG Celle, 04.11.1998 - 21 UF 146/98

    Berücksichtigung von Einkommenssteigerungen durch beruflichen Aufstieg bei

    Nach der genannten Vorschrift sind berufliche Veränderungen nach Rechtskraft der Scheidung nur dann unterhaltsrechtlich zu berücksichtigen, wenn sie mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten waren und die ehelichen Lebensverhältnisse mitgeprägt hatten (vgl. Palandt, BGB , 55. Aufl., § 1578 Rdn. 13; BGH in FamRZ 1991, 307 ff; OLG Hamm in FamRZ 1990, 65 f. und 1993, 972 f.).
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