Rechtsprechung
OLG Hamm, 11.11.1992 - 6 WF 440/92 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,5192) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1578 Abs. 1
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Scheidung; Unterhaltshöhe; Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Unterhaltsverpflichteten; Wechsel des Wirtschaftssystems durch Ende des DDR-Regimes
Papierfundstellen
- FamRZ 1993, 972
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 11.02.1987 - IVb ZR 20/86
Berücksichtigung späterer Einkommenssteigerungen bei Bemessung des nachehelichen …
Auszug aus OLG Hamm, 11.11.1992 - 6 WF 440/92
Später eingetretene Umstände haben nur dann Einfluss auf die Unterhaltshöhe, wenn sie mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten waren und wenn diese Erwartung die ehelichen Lebensverhältnisse bereits mitgeprägt hat (BGH, NJW 1987, 58 ; 1987, 1555; 1988, 2034). - BGH, 16.03.1988 - IVb ZR 40/87
Unterhalt bis zur Erlangung angemessener Erwerbstätigkeit; Berücksichtigung der …
Auszug aus OLG Hamm, 11.11.1992 - 6 WF 440/92
Später eingetretene Umstände haben nur dann Einfluss auf die Unterhaltshöhe, wenn sie mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten waren und wenn diese Erwartung die ehelichen Lebensverhältnisse bereits mitgeprägt hat (BGH, NJW 1987, 58 ; 1987, 1555; 1988, 2034). - BGH, 23.04.1986 - IVb ZR 34/85
Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nach der Scheidung
Auszug aus OLG Hamm, 11.11.1992 - 6 WF 440/92
Später eingetretene Umstände haben nur dann Einfluss auf die Unterhaltshöhe, wenn sie mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten waren und wenn diese Erwartung die ehelichen Lebensverhältnisse bereits mitgeprägt hat (BGH, NJW 1987, 58 ; 1987, 1555; 1988, 2034).
- OLG Celle, 04.11.1998 - 21 UF 146/98
Berücksichtigung von Einkommenssteigerungen durch beruflichen Aufstieg bei …
Nach der genannten Vorschrift sind berufliche Veränderungen nach Rechtskraft der Scheidung nur dann unterhaltsrechtlich zu berücksichtigen, wenn sie mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten waren und die ehelichen Lebensverhältnisse mitgeprägt hatten (…vgl. Palandt, BGB , 55. Aufl., § 1578 Rdn. 13; BGH in FamRZ 1991, 307 ff; OLG Hamm in FamRZ 1990, 65 f. und 1993, 972 f.).